Paragrafendschungel Fotorechte

Das manchmal heikle Thema Bildnutzungsrechte am Beispiel eines Fischers, der keine schriftliche Freigabe dazu gegeben hatte. (Foto: Franz-Marc Frei)
Das manchmal heikle Thema Bildnutzungsrechte am Beispiel eines Fischers, der keine schriftliche Freigabe dazu gegeben hatte. (Foto: Franz-Marc Frei)

Die Veröffentlichung von Bildern birgt viele Stolperfallen; Journalisten, Fotografen und Agenturen müssen auf vieles achten. Genau das richtige Thema für Zeiten wie diese, wo unfreiwillig mehr Zeit für Fort- und Weiterbildung bleibt.

Von Franz-Marc Frei

Bei einer Jobbesprechung mit einem Autor zog dieser einen Reiseführer aus dem Regal und zeigte mir auf der vorgemerkten Seite das doppelseitig gedruckte Foto eines alten Fischers, der in einem auf den Strand gezogenen Boot saß. „Eine gute Möglichkeit“, sagte er, „um mediterrane Lebensart in einem Foto auszudrücken.“ Ich war platt. Es war ein Foto, das ich vor vielen Jahren gemacht hatte. Es liegt bei keiner Agentur – weil ich keine schriftliche Freigabe des alten Mannes hatte, wollte man es dort nicht. Lediglich meinem Auftraggeber hatte ich das Dia geschickt. Von der Veröffentlichung in diesem Buch wusste ich bis eben nichts.

Das Beispiel beinhaltet zwei Probleme; den fehlenden schriftlichen Modelrelease und die unerlaubte Verwendung des Fotos. In anderen Fällen können weit mehr Fragezeichen auftauchen – der Umgang mit Bildrechten ist kompliziert. An der Thematik führt trotzdem kein Weg vorbei, wie das Beispiel einer Bloggerin zeigt, die aus Unwissenheit die zeitlichen Nutzungsrechte eines PR-Fotos überzog und Strafe zahlen musste (Columbus onlinemagazin berichtete).

Persönlichkeitsrechte wahren

Verlage und Agenturen schieben die Verantwortung für Bildinhalte auf Fotografen ab. Zu Recht, da nur der Fotograf weiß, unter welchen Umständen ein Foto entstanden ist. Wissen die Menschen auf dem Bild, dass sie fotografiert wurden und gibt es Einvernehmen darüber, dass das Bild veröffentlicht werden soll? Durfte der Fotograf überhaupt in der Location fotografieren?

Um Bildrechte mit gutem Gewissen verkaufen zu können, ist es für Fotografen wichtig, eventuelle Ansprüche vorab zu klären. Das ist zeitintensiv und nicht in allen Fällen möglich. Absolute Absicherung gibt es selten. In der Regel fragt man Menschen um Erlaubnis, ob man sie fotografieren und das Ergebnis veröffentlichen darf. Für den Einsatz in der Werbung und bei Agenturen, wo strengere Gesetze gelten, ist ein schriftliches Modelrelease Bedingung. Für die journalistische Verwendung von Fotos gilt die Faustregel, dass die Kunst, die Freiheit der Presse und die Panoramafreiheit über dem Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten angesiedelt sind – auch wenn es sich um eine Privatperson handelt. Andererseits ist diese Regel kein Freibrief für Fotografen.

Die Rechte Dritter

Neben Persönlichkeitsrechten gibt es andere Rechte Dritter. Dass Bilder von militärischen Einrichtungen sowie sicherheitsrelevanten Bereichen von Flughäfen etc. nicht veröffentlicht werden dürfen, leuchtet ein. Doch auch die Glaspyramide vor dem Louvre und die Beleuchtung des Eiffelturms sind geschützt, sogar die Form des Paulaner Weißbierglases ist als Markenzeichen eingetragen. Entsprechende Fotografier-Genehmigungen sind ein Zeitfaktor und manchmal mit Geld verbunden. Sind auf Fotos die Werke von Bildhauern und Malern, zum Beispiel von Picasso, zu sehen, werden Tantiemen fällig. Über die Höhe gibt die VG Bild Auskunft.

Daten sammeln

Als Fotograf kann man nicht alle Einschränkungen kennen. Unwissenheit allerdings schützt vor Strafe nicht. Eine Haftpflichtversicherung federt das Risiko von unerwarteten Kosten ab – solange die Versicherer nicht das Gefühl haben, man handelt mutwillig.

Fotografen müssen die Inhalte ihrer Fotos auf die Rechte Dritter durchgehen, entsprechende Inhalte unkenntlich machen oder markieren. Bei der Beschriftung und Kennzeichnung von digitalen Bilddateien spielen die IPTC-Daten eine zentrale Rolle. Zusätzlich zu den Kameradaten (Datum, Uhrzeit, GPS-Daten) – mit denen Digitalkameras alle Fotos automatisch versehen und so erst zu den komplexen Datensammlungen machen, die unter die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fallen – können hier Informationen über den Urheber und das Foto sowie Freigaben von Modellen und Orten hinterlegt werden.

Sofern diese schriftlich vorliegen, erhöhen sie die Chance auf vielfache Verwendung und höhere Honorare. Der deutsche Fotografenverband Freelens hat 2016 vor dem Landgericht Hamburg erwirkt, dass IPTC-Daten nicht gelöscht werden dürfen.

schriftlich fixieren

Grundsätzlich muss auch unterschieden werden, ob ein Foto in der Werbung, zum Beispiel für eine Tourismusorganisation, eingesetzt werden soll oder als Illustration eines journalistischen Artikels dient. Vor allem beim Einsatz in der Werbung kann die Verletzung der Rechte Dritter sehr teuer werden – dass die Grenzen zwischen Journalismus, PR und Werbung zunehmend verschwimmen, erleichtert die Angelegenheit nicht.

Auf Käuferseite entscheidet der geplante Einsatz des Fotos über die Wahl eines der gängigen Modelle: Rights managed (RM) definiert die Nutzungsrechte genau (zusätzliche Verwendung muss nachträglich zugekauft werden), bei Royalty free (RF) kauft man ein weit gefasstes Paket an Nutzungsrechten, ohne jede einzelne Nutzung melden oder gar honorieren zu müssen. Und beim Buyout gehen die exklusiven Nutzungsrechte (manchmal auch zeitlich und regional eingeschränkt) auf den Kunden über.

Verhandlungen über die Nutzungsrechte sind daher, auch wenn sie lästig erscheinen, unumgänglich und sollten zum Schutz aller Parteien schriftlich fixiert werden: Fotografen müssen sich darüber klar sein, welche Rechte sie an einem Foto verkaufen können. Der Abnehmer wiederum muss wissen, in welchem zeitlichen und geografischen Rahmen die Fotos genutzt und in welchen Medien sie eingesetzt werden dürfen.

Info

Der Umgang mit Fotorechten ist ein Thema, dem man sich in unfreiwilligen Zwangspausen wie derzeit, wo Vor-Ort-Recherchen lange Zeit gar nicht und derzeit nur bedingt möglich sind, per Weiterbildung widmen kann. Vielfach werden Webinare, für die im normalen Alltag trotz ihrer Kompaktheit oft die rechte Zeit fehlt, teils für durchaus kleines Geld angeboten.

Die Akademie für Publizistik Hamburg zum Beispiel schult von Zeit zu Zeit mit leicht variierenden Schwerpunkten dazu, ebenso die Akademie der Deutschen Medien. Zielgruppen sind nicht allein Fotografen, sondern auch Redakteure oder PR-Agenturen. Eine mögliche Anlaufstelle ist daher auch die na – news Aktuell Academy, die das Thema immer mal wieder aufgreift.

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