VDRJ Journalisten
geben sich folgende Verhaltensregeln:

  1. Wir engagieren uns für einen fairen und unabhängigen Reisejournalismus, der das Thema Tourismus fachkundig, unvoreingenommen und sorgfältig begleitet.
  2. Es ist unsere Aufgabe, Mediennutzern professionelle Orientierungshilfe bei touristischen Entscheidungen zu geben. Wir heben einzelne Anbieter touristischer Produkte nicht willkürlich heraus.
  3. Wir erwarten von den beauftragenden Medien, dass sie eine unabhängige Recherche wirtschaftlich ermöglichen. Eine Rechercheunterstützung seitens Dritter kann akzeptiert werden, so lange damit keine expliziten inhaltlichen Verpflichtungen verbunden sind.
  4. Wir setzen uns dafür ein, dass der Mediennutzer in geeigneter Form informiert wird, wenn die Realisierung eines Berichtes mit Unterstützung der touristischen Industrie erfolgte.
  5. Bei unserer Recherche und Berichterstattung verhalten wir uns sensibel gegenüber politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen und respektieren religiöse, ethische und kulturelle Besonderheiten.
  6. Wenn wir über touristische Produkte oder Unternehmen berichten, zu denen wir aktuell oder in der Vergangenheit persönlich wirtschaftliche Beziehungen haben oder hatten, so stellen wir das gegenüber dem Empfänger unserer Berichte eindeutig dar.
  7. Wir nehmen Presseeinladungen nur dann wahr, wenn ein journalistisches Interesse vorliegt.
  8. Wir bemühen uns, vor Zusage zu einer Pressereise das Medium für die Veröffentlichung und den geplanten Inhalt einer Geschichte zu avisieren.
  9. Wir bieten unsere Beiträge Medien nicht honorarfrei an.
  10. Wir halten Teilnahme-Zusagen verbindlich ein, sagen nur aus absolut zwingenden Gründen ab und sind gegebenenfalls bei der Suche nach geeigneten Fachkolleginnen bzw. Kollegen als Ersatz-Teilnehmer behilflich.
  11. Eine Einladung zu einer Recherche würdigen wir durch eine professionelle Auseinandersetzung und partnerschaftlichen Umgang – nicht nur in Bezug auf den Veranstalter, sondern auch den mitreisenden Kolleginnen und Kollegen gegenüber.
  12. Wir formulieren die Intention unserer Recherche gegenüber dem Einladenden wahrhaftig.
  13. Wir achten die Position des Gastgebers. Wir bemühen uns, durch unser Auftreten die Rolle des eingeladenen Gastes in Vorbildfunktion – auch in Bezug auf die gesellschaftliche Etikette – zu erfüllen. Als VDRJ-Journalist tragen wir unsere Recherchewünsche in verbindlichem Ton vor und sind bei situationsbedingten Schwierigkeiten lösungsorientiert.
  14. Wird nachträglich von einer Berichterstattung abgesehen, werden wir den Einladenden über die Gründe informieren.
  15. Kann der Bericht wegen eines Krisenfalls oder anderer von außen auf das Thema einwirkender Gründe nicht erscheinen, so bemühen wir uns, das Ergebnis der Recherche zu einem anderen Zeitpunkt zu verwerten.
  16. Wir lassen uns nicht mit Partner und/oder Kind auf Pressereisen einladen – es sei denn, die themenspezifische Recherche verlangt es.
  17. Wir trennen berufliche und private Reisen strikt. Vergünstigungen bei privaten Reisen werden nur akzeptiert, wenn sie branchenüblich und ohne individuelle Verpflichtung gewährt werden.
  18. Unsere persönlichen Nebenkosten bezahlen wir selbst. Wir schätzen Dienstleistung und geben Trinkgeld.
  19. Geschenke des Einladers nehmen wir unter Berücksichtigung der landesspezifischen Sensibilität nur im Rahmen der steuerlichen bzw. beamtenrechtlichen Unbedenklichkeit an.