Aufnahmeordnung der Vereinigung Deutscher Reisejournalisten
(1) Aktives Mitglied kann gemäß § 3 der Satzung werden, wer zum Zeitpunkt der Aufnahme professionell als Journalist, Autor, Blogger, Regisseur, Producer, Kameramann oder Fotograf oder im Fachgebiet Reise/Tourismus arbeitet. Die Mitgliederstruktur setzt sich überwiegend aus inhaltlich arbeitenden Berufsgruppen wie freien und angestellten Journalisten, Fotografen, Bloggern, Buchautoren, PR-Beratern und Pressesprechern zusammen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der in § 13 der Satzung definierte Aufnahmeausschuss mit 2/3 Mehrheit.
(3) Das Aufnahmeverfahren sieht vor:
a.) die Prüfung der professionellen Tätigkeit anhand der eingereichten Arbeitsproben (in der Regel sechs aus den vergangenen 12 Monaten) . Proben können sein: Belege von Artikeln, Links zu Online-Veröffentlichungen, Videos, Podcasts etc. Für nicht schreibende Kollegen ist die Tätigkeit anhand einer vom Bewerber selbst auszuformulierenden Beschreibung seiner Arbeit darzulegen. Zur weiteren Prüfung werden in solchem Falle z.B. Unternehmens- oder Konzern-Websites, Quellen wie Online-Netzwerke (XING, LinkedIn) und die Mitgliedschaft in weiteren Verbänden herangezogen. Dem Aufnahmeausschuss steht es dabei frei, weitere Informationsquellen zu Rate zu ziehen, die für die Bildung eines Gesamteindrucks als notwendig erachtet werden. Dem Aufnahmeausschuss steht es dabei frei, weitere Informationsquellen zu Rate zu ziehen, die für die Bildung eines Gesamteindrucks als notwendig erachtet werden.
b.) die Bekanntgabe der Namen der vom Aufnahmeausschuss anerkannten Bewerber im Newsletter, verbunden mit der Aufforderung an alle Mitglieder, eventuelle Einwände an den Aufnahmeausschuss oder/und den Vorstand heranzutragen. Sofern sich keine Einwände ergeben haben, erfolgt die Aufnahme vier Wochen nach der Veröffentlichung in der geschlossenen Facebookgruppe der VDRJ. Ergeben sich Einwände, so wird sich der Aufnahmeausschuss mit diesen Einwänden beschäftigen und danach eine finale Entscheidung treffen.
(4) Mit der Aufnahme wird der Mitgliedsbeitrag fällig. Das neue Mitglied erhält eine Mitgliedskarte nach Überweisung des Beitrags. Der Neuaufgenommene wird zudem aufgefordert, sich persönlich auf der nächsten Hauptversammlung vorzustellen und ein Kurzporträt für die nächste Ausgabe des Columbus-Print-Magazins zu schreiben.
(5) Über einen Wechsel von aufgenommenen Mitgliedern zwischen den Kreisen entscheidet der Aufnahmeausschuss. Der Antrag auf Wechsel kann vom Mitglied oder aber vom geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Jedes Mitglied im Journalistenkreis muss seine vorwiegend reisejournalistische Tätigkeit, nach der Vorgabe der VDRJ-Leitlinien, belegen können.
Fassung der letzten Revision durch Beschluss der VDRJ-Mitgliederversammlung am 24. 09. 2021
Hier finden Sie unsere Aufnahmeordnung als PDF zum Download.