Wenn zwei das Gleiche tun…

… ist es noch lange nicht dasselbe. In diesem Fall: Eine Pressereise organisieren, bzw. an ihr teilnehmen.

Der PR-Kreis der VDRJ hat deshalb „Standards für Medien-Reisen und -Events“ erarbeitet, die Sie hier durchlesen und downloaden können.

Es ist und bleibt ein sensibles Thema im Zusammenspiel zwischen der touristischen Industrie und den Reisejournalisten: die Rahmenbedingungen und Finanzierung der Recherchereisen, ohne die eine Berichterstattung über touristische Produkte fast unmöglich würde, da die meisten Medien­unternehmen nicht bereit sind, solche Recherchen zu finanzieren.

Die VDRJ als Berufsvereinigung wünscht sich, dass es nicht der Regelzustand sein muss, dass die Industrie, über deren Angebote berichtet wird, gleichzeitig Finanzier der dafür nötigen Informationsreisen ist. Aber wir müssen leider akzeptieren, dass Medien­unternehmen keine Budgets für die Arbeit der Reisejournalisten vor Ort bereitstellen möchten.

Sensibles Thema

Es ist uns bewusst, dass vor allem Freie Journalisten darauf angewiesen sind, dass Reisekosten ihre ohnehin nur mäßigen Honorare nicht „auffressen“. Wir stellen aber auch fest, dass die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Informationsreisen angesichts schrumpfender Budgets innerhalb der touristischen Industrie schwerer geworden sind.

Ziel des mit dem Vorstand abgestimmten Papiers ist es, zu immer wieder diskutierten Fragen einheitliche Antworten zu finden und so bereits vor einer Reise Transparenz zu schaffen. Nach intensiven Diskussionen werden insgesamt 52 Mitglieder – PR-Agenturen sowie Pressestellen von touristischen Unternehmen und Fremdenverkehrsorganisationen – die Standards in der Praxis anwenden.

Die Standards bauen auf dem VDRJ Codex auf und definieren praktische Aspekte in der Übersicht. Dazu zählen Themen wie Kostenübernahme und Versicherungsschutz. Im Obtober 2018 wurden in Reaktion auf die juristische Entwicklung die Themen Daten­weitergabe und Kennzeichungs­pflicht ergänzt. Da Pressereisen ganz unterschiedlich sind – im Inland oder Ausland, große Gruppe oder individuell, ein Reiseveranstalter oder einer Gruppe von Partnern als Organisator –, halten die Standards den Minimal-Konsens fest, soweit dies im Rahmen einer Einheitlichkeit möglich ist. Über die Details jeder Reise informiert weiterhin die Einladung.

Hintergrund ist auch, dass Pressestellen und PR-Agenturen oft in viel engeren Rahmenbedingungen und mit knapperen Budgets arbeiten müssen.

Diese Punkte möchte der PR-Kreis besonders erklären:

  • Es ist weiterhin Ziel, wie im Codex festgehalten, die Reisekosten ab dem Heimatort des Journalisten zu übernehmen. Jedoch lässt dies in der Praxis die Budget-Situation nicht immer zu. Die Standards halten fest, dass auf jeden Fall die Reisekosten ab dem jeweiligen Sammelpunkt beinhaltet sind.
  • Manche Journalisten wissen nicht, dass die Veranstalter für zahlreiche Medienreisen Flug- oder Bahntickets kaufen und dass Umbuchungs- oder Stornokosten entstehen, wenn es nach der Buchung Veränderungen gibt. In gravierenden Fällen einer kurzfristigen, unbegründeten Absage könnte es sogar sein, dass diese Kosten weitergeben werden müssen. Es wird alles daran gesetzt, dass dies absolute Ausnahmefälle bleiben.

Der entsprechende Absatz in den Standards soll auch als Appell an die Journalisten verstanden werden, nicht kurzfristig Änderungen anzufragen oder abzusagen.