Finanzspritze für die Altersvorsorge

Das Autorenversorgungswerk der VG Wort zahlt hauptberuflich freischaffenden Journalisten und Autoren auf Antrag seit Jahren einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro zur privaten Altersvorsorge. Eine hilfreiche Sache, die längst nicht von allen „Freien“ wahrgenommen wird.

Von Heidrun Braun

Wer seine überwiegend publizistische Tätigkeit hauptberuflich freischaffend ausübt, kann vom Autorenversorgungswerk VG Wort einen einmaligen Zuschuss zu einer Kapitallebens- und Rentenversicherung oder zu Sparverträgen erhalten, die jeweils zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen.

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) mit Sitz in München verwaltet für ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten. Das Autorenversorgungswerk der VG Wort ist eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts, die freiberuflichen Journalisten und Autoren Zuschüsse zu eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersvorsorge gewährt. Die finanziellen Mittel erhält das Autorenversorgungswerk VG Wort aus allen Einnahmebereichen der VG Wort. So ist es in der Satzung der VG Wort festgelegt.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Vor der Bewilligung des Antrages gilt es einige persönliche und versicherungstechnische Voraussetzungen zu erfüllen: Die Antragsteller sind Mitglieder oder Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort. Sie weisen durch Vorlage von vier Steuerbescheiden nach, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung jeweils 50 Prozent ihrer Einkünfte aus schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit stammen. Diese Einkünfte müssen mindestens 1/7 der jeweiligen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV betragen. Seit 2002 sind das für alte und neue Bundesländer jährlich 3.900 Euro.

Also: Wer in den letzten fünf Jahren mindestens 50 Prozent seiner Einkünfte aus freier publizistischer Tätigkeit erzielte, von den Ausschüttungen der VG Wort profitierte oder nachweislich publiziert und über die KSK rentenversichert ist, erfüllt die persönlichen Voraussetzungen in der Regel.

Der Antrag kann frühestens im 50. Lebensjahr und spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem das gesetzliche Rentenalter (derzeit 67 Jahre) erreicht ist, gestellt werden. Natürlich kann er nur einmal im Leben abgegeben werden. Wer also schon einmal Zuschüsse aus dem Autorenversorgungswerk nach früheren Regelungen beansprucht hat oder immer noch bekommt, hat nun keinen zusätzlichen Anspruch mehr.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der bezuschussbaren Summe bis zum Höchstzuschuss von derzeit 7.500 Euro. Der Vertrag darf nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig werden, die Summe muss bei Ablauf mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschuss wird direkt an den jeweiligen Antragsteller ausgezahlt.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel, sagt Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk VG Wort. Wer sich unsicher ist, ob er die Bedingungen erfüllt, zum Beispiel nicht in der KSK rentenversichert ist, keine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen hat, aber über Rücklagen verfügt, wird von ihr ausdrücklich dazu ermuntert, mit der VG Wort in Kontakt zu treten.

Der kürzeste Weg ist ein Anruf bei Karin Leidenberger. Dann wird geprüft, ob ein begründeter Fall für eine „Befreiung von den Voraussetzungen“ vorliegt. Wenn das so ist, kann der Stiftungsrat den Zuschuss gewähren. Wer den Antrag auf Einmalzahlung in diesem Jahr noch stellt, kann mit dem Zuschuss im November 2020 rechnen. Nicht vergessen sollte man, dass der Zuschuss mit Mehrwertsteuer belegt wird und als Einnahme versteuert werden muss. Das Formular zum „Antrag auf Einmalzahlung (AVWII)“ und die Richtlinien gibt es auf der Homepage der VG Wort im Meldeportal T.O.M. unter „Papierformulare/Merkblätter“ zum Herunterladen.

Kontakt:

Autorenversorgungswerk der VG Wort
Karin Leidenberger
Untere Weidenstraße 5
81543 München

Telefon: 089 / 51412 – 42
E-Mail: avw@vgwort.de
www.vgwort.de

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