Begrenzte Bildrechte – ein heißes Eisen

Fotograf bei der Arbeit (Symbolbild); Foto: Ingo Busch
Fotograf bei der Arbeit (Symbolbild); Foto: Ingo Busch

Anlässlich des VDJR-Regionaltreffens Mitte wurde unter den Teilnehmern aktiv die Probleme des Bildrechte-Managements diskutiert. Anlass war unter anderem die Berichterstattung um den Fall einer Modebloggerin, die wegen der Verwendung eines ihr von einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Pressefotos vom Fotografen des Fotos abgemahnt wurde.

Der Fall, wie er momentan, auch von Fachmedien, thematisiert wird

Die Modebloggerin Berit Müller erhielt von einem Fotografen eine Abmahnung, da sie auf ihrem Blog dessen Foto verwendete. Das Foto stammte von Zalando, war ein offizielles Pressefoto des Unternehmens, das im November 2013 an Medien versendet und zur freien Verwendung angeboten wurde. Problem: Die Nutzungsrechte am Foto betrugen damals nur sechs Monate. Auf diese begrenzte Nutzungsdauer wies das Unternehmen jedoch weder in der begleitenden Kommunikation hin, noch war diese in den Foto-Attributen /-Metadaten erkennbar. Im vergangenen Jahr mahnte der Rechteinhaber und Fotograf die Bloggerin ab und klagte sein Urheberrecht ein. Zitat von Berit Müllers Blog: „Das Ganze hat mich schließlich einen 4-stelligen Eurobetrag gekostet“.

Weiterführende Links:

Bildrechte und der Umgang mit Bilddatenbanken

Wichtige Aspekte für VDRJ-Mitglieder – ein Thema, das sowohl den PR- als auch den Journalistenkreis angeht und für das es keine Lösung gibt:

  1. Sich der Problematik bewusst sein! In der digitalen Welt haben auch Fotos eine viel längere Lebensdauer oder „Halbwertszeit“ als in Print.
  2. Aus journalistischer Sicht:
    • Sich informieren – Informationen über die Nutzungsrechte sollten in den Foto-Attributen zu finden sein.
    • Fotos mit begrenzten Fotorechten erst gar nicht nutzen.
    • Auf der sicheren Seite ist, wer eigene Fotos benutzt.
    • Auch unter Aktualitätsaspekten macht es Sinn, regelmäßig den Blog/die Website zu „bereinigen“.
  3. Aus der PR-Sicht
    • Möglichst keine Fotos mit begrenzten Fotorechten (sowohl zeitlich als auch regional) als PR-Fotos anbieten.
    • Bei Fotoproduktionen die Rechte unbegrenzt erwerben („Buy-Out“).
    • Sollte die Nutzung doch begrenzt sein, dies deutlich in den Foto-Attributen aufzeigen und in der Begleitmail auf diese Tatsache hinweisen.
  4. Es kam der Vorschlag einer „Selbstverpflichtung der PR-Agenturen/Pressestellen“, nur PR-Fotos mit unbegrenzten Rechten anzubieten.
    Die Fakten zeigen, dass dies in der Praxis kaum möglich ist, denn

    • oft stammen die Fotos, die ein Tourist Board oder ein Reiseveranstalter nutzt, aus einer anderen Quelle:
    • Landestourismusverbände nutzen Fotos von einzelnen Städten und Regionen, Veranstalter die von Hotels.
    • R-Agenturen bekommen Fotos aus der Zentrale ihres Kunden bereitgestellt – eine „deutsche Produktion“ ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich (Kosten, weltweit einheitliche Bildsprache). Sie müssten sich auf die Angaben, die sie vom Kunden bekommen verlassen können.

Die problembehaftete „Lösung“

Die Diskussion wird weitergehen. Wir werden von Seiten der VDRJ Leitfäden für PR-Kreis und Journalisten erarbeiten und Empfehlungen geben, die den Umgang mit fremdem Bildmaterial sicherer macht. Dies wird umfassen:

  • Leitfaden für Journalisten
  • Leitfaden für PR-Kreis-Mitglieder
  • Leitfaden für Agentur-Kunden (Inland wie Ausland)

Wir bleiben dran am schwierigen Thema, das letztlich nur Empfehlungen umfassen kann, aber sicher keine komplette Rechtssicherheit bieten wird.

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