VDRJ fordert angemessene Honorierung

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Rüdiger Edelmann
Rüdiger Edelmann

Die VDRJ fordert eine angemessene Honorierung von freien Autoren und Journalisten sowie ein gesetzlich verankertes Verbandsklagerecht. Sie unterstützt die „Initiative Urheberrecht“.

„Hungerlöhne für Artikel, Fotos und Medienleistungen im Bereich des Reisejournalismus sorgen für massive Existenznöte von freien Reisejournalisten“, erklärt der erste Vorsitzende und Sprecher der VDRJ, Rüdiger Edelmann, zum Auftakt der ITB.

Die seit zwei Jahren verabschiedeten Vergütungsregeln, die Mindesthonorare für Journalisten an Tageszeitungen festlegen, werden von einem Großteil der Verlage unterlaufen, missachtet oder nicht anerkannt.

Eine Umfrage unter Mitgliedern der Vereinigung Deutscher Reisejournalisten förderten unmoralische Honorarzahlungen zutage. Zahlungen von Pauschalhonoraren von 80 Euro für Artikel von über 6000 Zeichen sind inzwischen der Normalfall. Selbst Hochglanzmagazine versuchen inzwischen Autoren kostenfrei abzuspeisen mit dem Verweis auf die daraus entstehende Referenz oder bieten ein kostenfreies Jahres-Abonnement statt Honorierung an.

Bezahlung unter Existenzminimum

Der Verlagskonzentration sorgt dafür, dass Artikel immer öfter kostenfrei in weiteren Zeitungen der Verlage erscheinen. Das Zweitverwertungsrecht wird dabei ignoriert. Angestellte Redakteure bestätigen, dass sie sich schämen für die Honorarsätze, die sie anbieten müssen.

Autoren, die auf eine leistungsgerechte Bezahlung pochen, bekommen keine Aufträge mehr. Kollegen, die klagen, erhalten zwar Recht vor Gericht, werden aber nicht nur vom verklagten Verlag nicht mehr beschäftigt.

Die VDRJ fordert deshalb die Umsetzung des Verbandsklagerechts im Entwurf für ein neues Urhebervertragsrecht. Der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht dieses Klagerecht vor. Der Verlegerverband setzt aber bereits alle Lobbymittel ein, um dies zu verhindern.

 

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