Rahmenbedingungen für Recherche-Reisen

Jürgen Drensek
Jürgen Drensek

Es ist und bleibt ein sensibles Thema im Zusammenspiel zwischen der touristischen Industrie und den Reisejournalisten: die Rahmenbedingungen und Finanzierung der Recherchereisen, ohne die eine Berichterstattung über touristische Produkte  fast unmöglich würde, da die meisten Medienunternehmen nicht bereit sind, solche Recherchen finanziell zu unterstützen.

Die VDRJ würde sich natürlich als Berufsverband wünschen, dass es nicht der Regelzustand sein muss, dass die Industrie, über deren Angebote berichtet wird, gleichzeitig Finanzier der dafür nötigen Informationsreisen ist. Aber wir müssen leider akzeptieren, dass vor allem die Verlagsseite keine Budgets für die Arbeit der Reisejournalisten vor Ort bereitstellen möchte.

Es ist uns bewusst, dass vor allem Freie Journalisten darauf angewiesen sind, dass Reisekosten ihre ohnehin nur mäßigen Honorare nicht „auffressen“. Auf der anderen Seite müssen wir auch anerkennen, dass die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Informationsreisen angesichts schrumpfender Budgets innerhalb der touristischen Industrie schwerer geworden sind.

Neue Standards für Pressereisen

Der PR-Kreis der VDRJ hat deshalb neue „Standards für Pressereisen“ erarbeitet. Ziel des mit dem Vorstand abgestimmten Papiers ist es, zu immer wieder diskutierten Fragen einheitliche Antworten zu finden und so bereits vor einer Reise Transparenz zu schaffen. Nach intensiven Diskussionen werden insgesamt 50 Mitglieder – PR-Agenturen sowie Pressestellen von touristischen Unternehmen und Fremdenverkehrsorganisationen – die Standards in der Praxis anwenden.

Die Standards bauen auf dem VDRJ Codex auf und definieren praktische Aspekte in der Übersicht. Dazu zählen Themen wie Kostenübernahme und Versicherungsschutz. Da Pressereisen ganz unterschiedlich sind – im Inland oder Ausland, große Gruppe oder individuell, ein Reiseveranstalter oder einer Gruppe von Partnern als Organisator –, halten die Standards den Minimal-Konsens fest, soweit dies im Rahmen einer Einheitlichkeit möglich ist. Über die Details jeder Reise informiert weiterhin die Einladung.

Hintergrund ist auch, dass Pressestellen und PR-Agenturen oft in viel engeren Rahmenbedingungen und mit knapperen Budgets arbeiten müssen. Diese Punkte möchte der PR-Kreis besonders erklären:

  • Es ist weiterhin Ziel, wie im Codex festgehalten, die Reisekosten ab dem Heimatort des Journalisten zu übernehmen. Jedoch lässt dies in der Praxis die Budget-Situation nicht immer zu. Die Standards halten fest, dass auf jeden Fall die Reisekosten ab dem jeweiligen Sammelpunkt beinhaltet sind.
  • Manche Journalisten wissen nicht, dass für viele Reisen das einladende Tourist Board oder Hotel die Flug- oder Bahntickets kaufen muss – und dass Umbuchungs- oder Stornokosten entstehen, wenn es nach der Buchung Veränderungen gibt. Auch darauf will der PR-Kreis aufmerksam machen. In gravierenden Fällen einer kurzfristigen, unbegründeten Absage könnte es sogar sein, dass diese Kosten weitergeben werden müssen. Es wird alles daran gesetzt, dass dies absolute Ausnahmefälle bleiben. Der entsprechende Absatz in den Standards soll auch als Appell an die Journalisten verstanden werden, nicht kurzfristig Änderungen anzufragen oder abzusagen.

Die VDRJ Pressereisen-Standards finden Sie zum Download im Bereich „Dokumente“ oder hier zum Download.

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