Urlaubs-Streitfälle vor Gericht haben manchmal eine unfreiwillige Komik für das juristische Personal. Wenn darüber verhandelt wird, ob in islamischen Ländern morgens ein Muezzin rufen darf, ob Flugangst Grund genug für einen Reiserücktritt ist, ob es bei einer Notlandung Schmerzensgeld gibt für die Angst, ob man eigenen Schnaps an Bord eines Schiffes mitbringen darf – es gibt keine menschlichen Ferien-Dramen, die nicht verhandelt werden. Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Ferien, bei denen sich Menschen hinterher urlaubsreif fühlen. Da staut sich so mancher Reiseärger.
Muss nicht sein, meint mein Kollege Michael Schweizer von der touristischen Nachrichtenagentur tdt und plädiert dafür, bei berechtigter Reklamation dem Frust Luft zu machen und kein Geld zu verschenken. Sich zu wehren ist dabei gar nicht so schwer, wenn man weiss, wie. Michael Schweizer hat über 200 wichtige Urteile zusammengestellt als Orientierungshilfe. Titel: „Wenn Sterne lügen“. Und über diesen Nutzwerk-Schmöker spreche ich nun mit ihm.
Das Gespräch können Sie hier im Reiseradio hören
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