Die neu gefassten Richtlinien der Landesmedienanstalten und aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Werbekennzeichnung bei nichtjournalistisch arbeitenden Bloggern und insbesondere Influencern, führen einmal mehr zur Forderung der VDRJ nach Rechercheetats, die von den deutschsprachigen Verlags- und Medienanbietern bereitgestellt werden müssen.
Durch existenzbedrohende Honorare sind insbesondere freie Journalisten auf die von der Tourismusindustrie veranstalteten Medienreisen angewiesen. Die VDRJ sieht diese deshalb als notwendige Rechercheunterstützung und warnt davor, sie als Bezahlung durch die Reiseindustrie einzuordnen.
Rüdiger Edelmann, 1. Vorsitzender und Sprecher der VDRJ betont daher:
„Wir sehen Recherchereisen als notwendiges Mittel unserer Arbeit. Eine klare Trennung von journalistischer Arbeit und bezahlter Werbung ist sinnvoll. Wir warnen aber davor, die notwendige Teilnahme an Recherchereisen als Bezahlung einzuordnen. Gleichwohl setzt sich die VDRJ für eine klare Kennzeichnung von Rechercheunterstützung in allen Medien ein.“
Eine Kennzeichnungsverpflichtung als „Werbung“ ist hier aber fehl am Platz, so der VDRJ-Vorsitzende: „Das fälschlicherweise propagierte Dilemma haben Verleger und Verantwortliche in den Radio- und Fernsehsendern zu verantworten, nicht die Journalisten.“
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