Pessimistisch? Optimistisch! Gut beraten neu starten

Der Name des in Eschborn ansässigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, lässt kaum vermuten, dass sein Fachbereich „Wirtschaftsförderung und Mittelstand“ Zuschüsse für Unternehmensberatung vergibt. (Foto: BAFA)
Der Name des in Eschborn ansässigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, lässt kaum vermuten, dass sein Fachbereich „Wirtschaftsförderung und Mittelstand“ Zuschüsse für Unternehmensberatung vergibt. (Foto: BAFA)

Für Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Corona-Lockdown auch jetzt noch trotz der Lockerungen existenzgefährdende wirtschaftliche Folgen haben. Warum diese seltsamen Zeiten dann nicht für das Nachjustieren seines Angebots nutzen? Ein Blick von außen kann helfen, aber Beratung kostet Geld. Doch dafür gibt es Fördermittel vom Bund.

Von Sonja Sahmer

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) förderte in den letzten Wochen Beratungen für „Corona-betroffene“ KMU einschließlich Freiberufler abweichend zu seinen üblichen Programmen sogar mit bis zu 100 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 4.000 Euro. Zudem wurde vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das neue Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ geschaffen, das nun die früheren Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammenfasst.

Die Nachfrage in diesen außergewöhnlichen Zeiten war so hoch, dass die für die höhere „Corona-Förderung“ vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Laut Pressemitteilung des BAFA vom 26. Mai 2020 können dafür auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenteil: Die Förderung aus dem sogenannten Corona-Sondermodul wurde aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig eingestellt.

Warum man sich trotzdem mit dem Thema „Beratungszuschuss“ beschäftigen sollte? Ganz einfach: „Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen“ – und stehen unverändert zur Verfügung.

Kurzum, es ist schlicht alles wieder wie gehabt. Lediglich die Fördersätze für „Junge Unternehmen, nicht länger als 2 Jahre am Markt“; „Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr nach Gründung“ sowie „Unternehmen in Schwierigkeiten“ fallen auf die bisherigen regionalen Höchstsätze und normalen Bemessungsgrundlagen zurück. Um beim Fall „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu bleiben, was aktuell die meistgezogene Karte sein dürfte: Hier sind nun wieder die üblichen bis zu 90 Prozent Förderzuschuss bzw. maximal 2.700 Euro möglich. Zugegeben, nicht so üppig wie die „Corona-Förderung“, aber auch hierfür lässt sich einiges an Beratungszeit verhandeln.

Ehrlich durchleuchten

Der Antragstellung voraus geht, um beim Beispiel „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu bleiben, ein „kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen“. Entsprechende Kontaktlisten dieser sogenannten Leitstellen werden vom BAFA online zur Verfügung gestellt (siehe auf der BAFA-Themenseite unter „Antragsstellung“). So kann etwa abgeklärt werden, ob die formalen Fördervoraussetzungen überhaupt gegeben sind. Die sind übrigens in Teilen recht einfach, wie etwa ein Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland oder ein Nachweis der Gründung per Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt.

Bis zu eigentlichen Antragstellung dürfen dann jedoch nicht mehr als drei Monate verstreichen, diese erfolgt online. Wichtig: Erst die schriftliche Inaussichtstellung der Förderung abwarten, dann die eigentliche Beratung starten. Denn rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. Wer vorher einen Beratervertrag abschließt, trägt alle Kosten selbst.

Bezuschusst werden dann allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Punkte also, die auch so manchen freiberuflichen/solo-selbstständigen Medienschaffenden beschäftigen und in einigen PR-Agenturen derzeit auf dem Prüfstand stehen dürften: Stimmen die Organisationsstrukturen noch? Wie kann ich langfristig finanzielle Puffer schaffen? Gibt es Unterthemen, die man ausbauen und damit zukunftsträchtige Nischen besetzen könnte? Reicht mein Leistungsspektrum oder sind eventuell Fortbildungen und Zertifizierungen nötig? Spezielle Beratungsthemen wie etwa „Nachhaltigkeit und Umweltschutz“ oder „Gleichstellung“ sind übrigens auch denkbar, dürften aber in diesen „infizierten“ Zeiten eher in den Hintergrund treten.

Die eigentliche Beratung kann beim Beispiel „Unternehmen in Schwierigkeiten“ über den gesamten Förderzeitraum von maximal sechs Monate durchgeführt und abgerechnet werden. Der Verwendungsnachweis erfolgt vor Ablauf dieser Frist wiederum per elektronisches Verfahren. Dafür braucht man unter anderem die Bestätigung des erwähnten vorherigen Informationsgesprächs und den schriftlichen Beratungsbericht.

Genau hinschauen

Mag auch das Antragsverfahren dank beamtendeutscher Fachbegriffe kompliziert klingen – so schlimm ist es gar nicht, wie auch die Flut von Anträgen für das Corona-Sondermodul gezeigt hat. Schwieriger ist es, für ein so spezielles Umfeld wie den Medienberufen oder der Public Relations den richtigen Berater zu finden.

Generell muss dieser offiziell zugelassen bzw. in der BAFA-Datenbank registriert sein. Dafür muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen und gegenüber dem BAFA nachweisen. So muss der Berater unter anderem seine überwiegenden Einkünfte aus der Beratertätigkeit ziehen und zudem Qualitätsnachweise zu seiner Befähigung erbringen.

Umso wichtiger ist es, die Spreu vom Weizen zu trennen, zumal Unternehmensberater – ähnlich wie Journalist – keine rechtliche geschützte Berufsbezeichnung ist: Wie lange ist der Berater bereits tätig? Hat er Referenzen und wenn ja, welche? Sind sie überprüfbar? Hat er einen passenden Branchenhintergrund? Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt bei Freunden und Kollegen nach, ob und wer schon mit jemanden zusammengearbeitet hat. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) zum Beispiel weist in dem Zusammenhang gerade einmal vier Namen als Tipps aus – das ist immerhin schon mal ein guter Ausgangspunkt für alle, die den Beratungsweg gehen wollen.

Nur der Netto-Betrag zählt

Der Zuschuss ist wie dargestellt stets gedeckelt. Zu den förderfähigen Beratungskosten zählt das BMWI aber „neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer“.

Das hat seinen Grund: Selbständige sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig und können die Mehrwertsteuer auf der Berater-Rechnung entweder mit ihrer eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen oder – wenn sie, gerade in Zeiten wie diesen, nur wenig Umsatzsteuer eingenommen haben – eine Rückerstattung beim Finanzamt beantragen.

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