Ein Recht auf Interview-Autorisierung gibt es nicht. Nur in Ausnahmefällen macht die Revision Sinn, z. B. bei Experteninterviews zu wissenschaftlichen Themen wie etwa zu Covid-19 – wobei es nur um „sachliche Berichtigungen“ gehen kann. (Foto: Sonja Sahmer)
Ein Recht auf Interview-Autorisierung gibt es nicht. Nur in Ausnahmefällen macht die Revision Sinn, z. B. bei Experteninterviews zu wissenschaftlichen Themen wie etwa zu Covid-19 – wobei es nur um „sachliche Berichtigungen“ gehen kann. (Foto: Sonja Sahmer)

Ein Recht auf Interview-Autorisierung gibt es nicht. Nur in Ausnahmefällen macht die Revision Sinn, z. B. bei Experteninterviews zu wissenschaftlichen Themen wie etwa zu Covid-19 – wobei es nur um „sachliche Berichtigungen“ gehen kann. (Foto: Sonja Sahmer)
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