Aufgrund der Corona-Krise gelten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorübergehend Sonderregelungen für den Fall eines Zahlungsverzugs und für den Abschluss einer erneuten freiwilligen Versicherung. (Foto: Ingo Busch)

Aufgrund der Corona-Krise gelten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorübergehend Sonderregelungen für den Fall eines Zahlungsverzugs und für den Abschluss einer erneuten freiwilligen Versicherung. (Foto: Ingo Busch)

Aufgrund der Corona-Krise gelten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorübergehend Sonderregelungen für den Fall eines Zahlungsverzugs und für den Abschluss einer erneuten freiwilligen Versicherung. (Foto: Ingo Busch)

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