Wer sich als Freiberufler freiwillig arbeitslosversichert, darf einen wichtigen Termin nicht verpassen: Der Antrag muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden – besser spät als nie, funktioniert in dem Fall nicht. (Foto: Ingo Busch)

Wer sich als Freiberufler freiwillig arbeitslosversichert, darf einen wichtigen Termin nicht verpassen: Der Antrag muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden – besser spät als nie, funktioniert in dem Fall nicht. (Foto: Ingo Busch)

Wer sich als Freiberufler freiwillig arbeitslosversichert, darf einen wichtigen Termin nicht verpassen: Der Antrag muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden – besser spät als nie, funktioniert in dem Fall nicht. (Foto: Ingo Busch)

Wer sich als Freiberufler freiwillig arbeitslosversichert, darf einen wichtigen Termin nicht verpassen: Der Antrag muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden – besser spät als nie, funktioniert in dem Fall nicht. (Foto: Ingo Busch)

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