Seit Einführung der elektronischen Steuererklärung müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Trotz der papierlosen Abwicklung über das Online-Portal ELSTER besteht eine Belegvorhaltepflicht, denn das Finanzamt kann sie im Bedarfsfall anfordern. (Screenshot: Sonja Sahmer)

Seit Einführung der elektronischen Steuererklärung müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Trotz der papierlosen Abwicklung über das Online-Portal ELSTER besteht eine Belegvorhaltepflicht, denn das Finanzamt kann sie im Bedarfsfall anfordern. (Screenshot: Sonja Sahmer)

Seit Einführung der elektronischen Steuererklärung müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Trotz der papierlosen Abwicklung über das Online-Portal ELSTER besteht eine Belegvorhaltepflicht, denn das Finanzamt kann sie im Bedarfsfall anfordern. (Screenshot: Sonja Sahmer)

Seit Einführung der elektronischen Steuererklärung müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Trotz der papierlosen Abwicklung über das Online-Portal ELSTER besteht eine Belegvorhaltepflicht, denn das Finanzamt kann sie im Bedarfsfall anfordern. (Screenshot: Sonja Sahmer)

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