Extrageld für Webautoren

Foto: Rüdiger Edelmann

VG Metis: Kompliziertes Meldesystem
von Hans Werner Rodrian

Happy Birthday: Seit genau zehn Jahren gibt es das „Meldesystem für Texte auf Internetseiten“ (Metis). Und immer noch wissen viele Webautoren nicht, dass sie für ihre im Internet veröffentlichten Beiträge eine Kopiervergütung erhalten können.

Mittlerweile schüttet die VG Wort über Metis ansehnliche Beträge aus – wie üblich bei Verwertungsgesellschaften nach nicht immer ganz leicht nachvollziehbaren Kriterien. Hier folgt ein Überblick, wie sich das Meiste aus Metis machen lässt.

Woher kommt das Geld für Metis?

Im Wesentlichen aus Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden DVD-Brenner, jeden Drucker etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop so zwischen 15 und 20 Euro. Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Drucker kann man ja nicht nur journalistische Artikel von Internetseiten kopieren, sondern auch z.B. Bilder, Kinofilme und wissenschaftliche Artikel. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften.

Was soll Metis bewirken?

Metis ist der Mechanismus, mit dem die VG Wort die von ihr im Autorenauftrag kassierten Tantiemen für im Internet veröffentlichte, urheberrechtlich geschützte Texte an die „Wahrnehmungsberechtigten“ ausschüttet. Wenn also jemand privat Texte aus dem Internet kopiert, dann darf er das tun, ohne den Urheber zu fragen. Aber der Urheber soll dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten. Wie das funktionieren soll, hat der Gesetzgeber in den §§ 54 ff. UrhG geregelt.

Wieviel Geld gibt es pro Text?

2018 waren es 29,40 Euro pro Artikel, der länger als 1800 Zeichen ist und mehr als 1500-mal aufgerufen wurde. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern dass jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive oder interessante Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 29,40 = 2940 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass man sich beim Online-System T.O.M. der VG Wort registriert hat und sinnvollerweise auch einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen hat (beides ist kostenlos).

Wie wird das Geld ausgeschüttet?

Da hat sich die VG Wort ein recht kompliziertes System einfallen lassen. Es gibt zwei Varianten der Meldung und in der Folge auch zwei Varianten der Ausschüttungen:

a) die reguläre Ausschüttung mit Zugriffszählung und

b) die Sonderausschüttung.

Die reguläre Ausschüttung erfolgt wirklich über eine Zählung der Zugriffe. Das heißt, auf der Webseite muss außer dem Text auch ein Zähler eingebaut werden. Das ist ein kleines unsichtbares Bild, das sogenannte Zählpixel. Mit jedem folgenden Aufruf des Texts wird auch das Pixel aufgerufen und das kann man zählen. Natürlich gibt es dazu Absicherungen, dass niemand Hunderte Male seinen Text aufruft.

Wo ist das Problem?

Das Problem ist der Aufwand. Man muss diese Pixel bei der VG Wort bestellen. Dann muss das Pixel beim Text verbaut werden. Für eigene Webseiten gibt es dafür mittlerweile Plugins. Aber das hilft dem Autor natürlich nichts, wenn er einen Beitrag bei focus.de oder t-online.de laufen hat. Da bleibt ihm nur, die Redaktion zu beknien, das für ihn zu machen. Wenn das gelungen ist, bekommt man schließlich irgendwann den Hinweis, dass das Pixel 1500-mal abgerufen wurde, und muss dann rausbekommen, welcher Text das gewesen sein mag. Und erst wenn das erfolgt ist, kann man die eigentliche Meldung über ein Web-Portal der VG Wort durchführen.

War das alles?

Nein. Außer der regulären Ausschüttung gibt es ja auch noch die Sonderausschüttung. Die gilt für Webseiten, auf denen keine Zählpixel eingebaut werden. Da meldet man ganz klassisch, wie viele Beiträge man bei der Webseite stehen hat. Und das wird recht grob einsortiert. Also 1-20, 20-60, 60-120 Beiträge usw. Da gibt es dann wieder Geld nach einem bestimmten Schlüssel. Wer 61 bis 120 Texte auf einer solchen Webseite stehen hat, der bekommt dafür 2018 pauschal 78 Euro. Wichtig: Sobald das erste Zählpixel auf einer Webseite eingebaut ist, ist sie für die Sonderausschüttung „verbrannt“ – es wird also in der Zukunft niemand mehr Sonderausschüttungen dafür von der VG Wort erhalten.

Fazit: Perfekt ist das alles nicht, aber es bringt ein bisschen Geld.

Wie lässt sich die Sache nun befeuern?

a) Für die eigene Webseite lohnt sich ein Blick in Google Analytics, um festzustellen, ob da pro Jahr mehr als drei oder vier Artikel mehr als 1500 Zugriffe generieren. Wenn das der Fall ist, dann kann man sich überlegen, ob es die Mühe wert ist, Pixel einzubauen. Sonst nimmt man eben die Sonderausschüttung mit.

b) Wer einen Kunden hat, der Zählpixel einbaut, sollte ihn unbedingt überzeugen, seine Artikel mit seiner VG-Wort-Nummer zu verbinden. Sonst bekommt man nämlich nichts. Ob die Webseite Zählpixel einbaut, probiert man über das VG-Wort-Meldesystem aus. Man versucht einfach, Beiträge für die Sonderausschüttung zu melden. Wenn die Seite Zählpixel eingebaut hat, dann bekommt man eine entsprechende Fehlermeldung. Außerdem muss man ggf. die Redakteure und IT-Techniker bei dem Webportal nerven, dass die eigenen Texte auch verpixelt werden. Da hat der Verlag nämlich neuerdings nichts mehr davon.

c) Wo ein Kunde keine Zählpixel einbaut, da wählt man die Sonderausschüttung. Dazu muss man allerdings angeben, wie viele eigene Beiträge auf der Seite stehen. Das lässt sich glücklicherweise googeln, ist trotzdem nervig. Aber was tut man nicht alles für Geld?

Für alle, die sich intensiver in das Thema einarbeiten wollen, habe ich zwei ausführliche Manuals, die ich bei Interesse gern zur Verfügung stelle.

Lesestoff

Buchcover Geld für Deinen ContentDie freie Journalistin und Autorin Bianka Bensch hat ein Buch zum Thema veröffentlicht: „Geld für deinen Content: Passives  Einkommen für Blogger und Podcaster durch Tantiemen der VG WORT“. In ihrem Buch geht die Autorin auch auf die automatische Einbindung des Zählpixels in (WordPress-basierten) Blogs oder auch die Zählung der Abrufe von PDF- oder ePUB-Dateien, die ebenfalls über METIS gezählt und vergütet werden können.

Das Buch ist im Eigenverlag erschienen und wird über Amazon als gedrucktes Buch und als E-Book für Kindle vertrieben.

Ein Tipp aus der Online-Redaktion

Für alle diejenigen, die einen einen eigenen Blog / eine eigene Website mit dem System „WordPress“ betreiben, gibt es eine einfache Lösung, um die VG-Wort-Zählpixel in die eigenen Artikel einzubauen. Und zwar über das Plugin „Prosodia VGW OS für Zählmarken“. Mit diesem Plugin lassen sich die CSV-Listen der VG Wort mit den Zählpixeln importieren und je nach Wunsch auch automatisch jedem (neuen) Artikel zuordnen. Auch erleichtert das Plugin die Zählmarkenrecherche und das Kopieren der Texte für die jährliche Meldung bei der VG Wort erheblich. Auf dem Blog des Chefredakteurs ColumbusOnline, Ingo Busch, ist dieses Plugin schon seit langem zur größten Zufriedenheit im Einsatz. Der Ersteller des Plugins hat auch eine ausführliche Anleitung zum Plugin bereitgestellt.

Dies ist ein Artikel aus dem Columbus-Magazin. Online veröffentlicht am 07.01.2019. Letzte Aktualisierung 08.01.2021

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2 Kommentare

  1. Hallo Herr Rodrian, Hallo liebe VDRJ-Redaktion,

    vielen Dank für diesen Artikel. Ich bin immer wieder erstaunt, wie unbekannt die VG Wort ist. Mit dem erwähnten Plugin geht das wirklich sehr einfach. Für 2020 beträgt die Metis-Ausschüttung 40 € pro Artikel.

    Grüße
    Valerie

  2. Liebe VDRJ-Redaktion,

    dankeschön für den interessanten Beitrag über die VG-Wort und Metis. Nur eine Rückfrage zum Fazit („Wie lässt sich das Ganze befeuern?“) – da heißt es unter a):(…) „Sonst nimmt man einfach die Sonderausschüttung mit.“ Das gilt aber nicht für den eigenen Blog, oder? Hier sind, so hatte ich das bislang verstanden, Zählmarken zwingend… Oder wisst Ihr mehr?
    Herzlich,
    Rome

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