Aktualisierte Standards für Pressereisen

Foto: Ingo Busch, www.reise-wahnsinn.de
Foto: Ingo Busch, www.reise-wahnsinn.de

Die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz und der Werbekennzeichnung machen auch vor dem Reisejournalismus nicht halt. Daher hat der PR-Kreis der VDRJ die anerkannten „VDRJ Standards für Medienreisen“ überarbeitet und ergänzt. Ziel bleibt es, bereits im Vorfeld einer Reise oder Veranstaltung für Klarheit und Transparenz zu sorgen.

Datenschutz

Die neuen Standards klären nun die Teilnehmer an Medienreisen darüber auf, dass personen­bezogene Daten verarbeitet werden. Zur Durchführung von Medienevents und ‑reisen ist es unerlässlich diese Daten zu erheben, verarbeiten und teilweise an Partner zu übermitteln. Eine Übermittlung findet naturgemäß in Einzelfällen auch in Länder außer­halb der EU statt. Diese Aufklärung ist der seit 25.5.2018 gültigen EU-Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO) geschuldet.

Kennzeichnungspflicht

In letzter Zeit entschieden diverse Gerichte zur Werbekennzeichnung durch „Influencer“. Da es aktuell keine eindeutige Rechtssprechung gibt, wird daher allgemein auf die Kenn­zeichnungs­pflichten hingewiesen. Derzeit betreffen die Kenn­zeichnungen als „Werbung“ oder „Anzeige“ in den von Gerichten verhandelten Fällen ausschließlich Influencer. Um Auftragnehmer als auch ‑geber vor den negativen Folgen (Abmahnungen und eventuell Geldbußen) einer fehlenden Werbe­kennzeichnung zu schützen, wird daher in den Standards auf eine möglicherweise notwendige Kennzeichnung als Werbung hingewiesen und für den Einzelfall auf die Richtlinien der Landesmedienanstalten verwiesen. Insbesondere bei einer Veröffentlichung gegen gesonderte Vergütung auf Blogs und in sozialen Netzwerken ist eine transparente Kennzeichnung als Werbung notwendig.

Unabhängigkeit des Reisejournalismus

Zu den Medienreisen-Stadards verweist der VDRJ-Vorstand auf die existenzbedrohenden Honorare und darauf, dass insbesondere freie Journalisten auf die von der Tourismus­industrie veranstalteten Medienreisen angewiesen sind. Die VDRJ sieht diese deshalb als notwendige Rechercheunterstützung und warnt davor, sie als Bezahlung durch die Reiseindustrie einzuordnen.

„Wir sehen Recherchereisen als notwendiges Mittel unserer Arbeit“, betont Rüdiger Edelmann, der 1. Vorsitzende und Sprecher der VDRJ: „Eine klare Trennung von journalistischer Arbeit und bezahlter Werbung ist sinnvoll. Wir warnen aber davor, die notwendige Teilnahme an Recherchereisen als Bezahlung einzuordnen. Gleichwohl setzt sich die VDRJ für eine klare Kennzeichnung von Rechercheunterstützung in allen Medien ein.“ Eine Kennzeichnungsverpflichtung als „Werbung“ sei hier aber fehl am Platz, so der VDRJ-Vorsitzende.

In Punkt 5 des Verhaltens-Codex für Reisejournalisten legt die VDRJ bereits seit langem Wert auf die klare Kennzeichnung von Rechercheunterstützung:

Wenn wir über touristische Produkte oder Unternehmen berichten, zu denen wir aktuell oder in der Vergangenheit persönlich wirtschaftliche Beziehungen haben oder hatten, so stellen wir das gegenüber dem Empfänger unserer Berichte eindeutig dar.

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